Nach Wissen zu suchen,

heißt Tag für Tag dazu gewinnen.

(Laotse)


Also lautet ein Beschluss:

Dass der Mensch was lernen muss.

Nicht allein das ABC

bringt den Menschen in die Höh.

Nicht allein im Schreiben, Lesen

übt sich ein vernünftig Wesen.

Nicht allein in Rechnungssachen

soll der Mensch sich Mühe machen,

sondern auch der Weisheit Lehren,

muss man mit Vergnügen hören.

(Wilhelm Busch)


Warnstreik bei der RVSOE und Abwesenheit Sekretariat             am Freitag, dem 20. März 2026

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

am Freitag, dem 20.03.2026 findet Präsenzunterricht statt. Schülerinnen und Schüler, welche durch den Streik keine Möglichkeit haben, die Schule zu besuchen, werden bitte bis 8:00 Uhr von den Eltern abgemeldet.
Achtung: Am Freitag, dem 20.03.2026 ist das Sekretariat nicht besetzt! Bitte melden Sie Ihr Kind möglichst per E-Mail an
oberschule-geising@t-online.de  + E-Mail in cc an die Klassenlehrerin /den Klassenlehrer ab.
Vielen Dank! 

Weitere Informationen zum Warnstreik und dessen Auswirkungen auf den Schülerverkehr im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erhalten Sie auf den Internetseiten des RVSOE und des VVO.

Internetseite des RVSOE VVO-Navigator

Hinweise zur Schülerbeförderung für das Schuljahr 2026/2027

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

für die Beantragung eines Bildungstickets belesen Sie sich bitte auf der Seite des VVO. Es muss immer zuerst eine Kundenkarte beantragt werden.

VVO - Online

Die Informationen und Anträge zur geförderten Schülerbeförderung finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes.
Bitte stellen Sie Anträge auf geförderte Schülerbeförderung rechtzeitig, dies gilt besonders für Bestandsschüler.

geförderte Schülerbeförderung Landkreis Sächs. Schweiz-Osterzgebirge
Transparenzhinweis:
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBI. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.