Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern und Jugendlichen (bis max. 25 Jahre), die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld), Sozialhilfe, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
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